Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei gehört das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht mit den folgenden Teilbereichen:

Zwangsvollstreckungsrecht
  • Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches und unbewegliches Vermögen,
  • Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen, Forderungen und Rechte,
  • Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Herausgaben, Handlungen oder Unterlassungen,
  • Arrestverfahren und einstweilige Verfügungen,
  • grenzüberschreitende einstweilige Forderungspfändung und Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland, Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel,
  • Beratung von Drittschuldnern und Vertretung von Drittschuldnern in Drittschuldnerprozessen,
  • Anfechtungen nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG).

Insolvenzrecht
  • Materielles Insolvenzrecht, insbesondere Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags, Wirkungen der Verfahrenseröffnung,
  • Interessenvertretung gegenüber Insolvenzverwaltern, Sachwaltern und Treuhändern in vorläufigen und eröffneten Verfahren,
  • Geltendmachung und Sicherung von Rechten bei der Verwaltung der Masse,
  • Durchsetzung von Rechten auf Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren,
  • Abwicklung von Vertragsverhältnissen,
  • Forderungsanmeldungen und Vertretung der Insolvenzgläubiger,
  • Insolvenzanfechtung einschließlich Prozessvertretung bei der Abwehr von Anfechtungen,
  • Gesellschaftsrecht und Organhaftung in der Insolvenz, insbesondere Haftung der Gesellschafter und Geschäftsleitung,
  • Internationales Insolvenzrecht und Cross-Border-Sachverhalte,
  • Insolvenzverfahrensrecht, insbesondere Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelinsolvenzverfahren, Schutzschirm- und Planverfahren, übertragende Sanierungen,
  • Schlussberichts- und Schlussrechnungsprüfung, Prüfung der Rechnungslegung in der Insolvenz,
  • Kosten des Insolvenzverfahrens, insbesondere Vergütung des Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses,
  • Haftung des Insolvenzverwalters und Gläubigerausschusses,
  • Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiungsverfahren,
  • Sonderinsolvenzen, insbesondere Nachlassinsolvenzen und -verwaltung.

Dr. Fichtner hat zum Zwangsvollstreckungsrecht promoviert und verfügt u.a. aufgrund langjähriger Tätigkeit in zwei führenden, bundesweit tätigen Insolvenzverwaltungskanzleien, der Teilnahme an fachspezifischen Aus-  sowie Fortbildungsveranstaltungen und wissenschaftlichen Publikationen über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Insolvenzrecht.

Wissenschaftliche Publikationen mit Bezug zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (Auswahl):
  • Haftung des Liquidators gegenüber einem bei der Vermögensverteilung nicht berücksichtigten Gläubiger - Urteilsanmerkung zu BGH v. 13.03.2018 (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2018, 262)    
  • Zur Entnahme von Beträgen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer aus dem Gesellschaftsvermögen einer GmbH bei Unterbilanz - Urteilsanmerkung zu OLG Hamm v. 13.03.2017 (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2017, 299)
  • Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft - Urteilsanmerkung zu OLG Düsseldorf v. 01.10.2015 (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2016, 330)
  • Zur unmittelbaren Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH gegenüber deren Gläubiger wegen Nichteinzahlung von Sicherheitseinbehalten auf ein Sperrkonto - Urteilsanmerkung zu LG Osnabrück v. 16.10.2015 (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2016, 113)
  • Die Anfechtung mittelbarer Zahlungen als unentgeltliche Leistungen in der Konzerninsolvenz (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht KSzW 2012, 278)
  • Verschärfung der Organhaftung wegen Insolvenzverschleppung durch das Gesetz zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen ESUG (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2012, 220)
  • BGH schränkt Lastschriftwiderruf in der Insolvenz des Bankkunden weiter ein (Finance Newsletter 6/2012)
  • Reform des Insolvenzrechts: ESUG führt Zwei-Klassen-Insolvenzrecht bei der Unternehmenssanierung ein (Finance Newsletter 4/2012)
  • Kreditabwicklung - Deutsche und englische Gerichte setzen Insolvenztourismus und forum shopping Schranken (Finance Newsletter 1/2012)
  • Einführung in das kanadische Insolvenzrecht (Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht ZInsO 2011, 2212)
  • EuGH festigt Rechtsprechung zur prinzipiellen Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren; Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 21.01.2010 -Rs. C-444/07: Insolvenzeröffnung in Mitgliedstaaten - Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen - MG Probud (Betriebsberater BB 2010, 529)
  • Die Vollstreckung aus Titeln auf Leistung Zug um Zug nach der Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle und dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (Deutsche Gerichtsvollzieherzeitung DGVZ 2004, 1)

Vorträge und Seminare zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (Auswahl):
  • 1x1 des Insolvenzrechts
  • Insolvenzrecht und Insolvenzplanverfahren
  • Umgang mit säumigen Schuldnern
  • Insolvenzrecht bei Energieunternehmen
  • Insolvenzrecht im Umbruch - ESUG, HBeglG, KredReorgG
  • Debt-Equitiy-Swaps unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung – ESUG
  • Insolvenzrecht in der Bankenpraxis
  • Forderungsbeitreibung – Tipps und Tricks
  • Rechtsprobleme beim Asset- und Sharedeal im Insolvenzfall
  • Masseanreicherung zu Lasten der Bank
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken bei Problemengagements
  • Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz
  • Säumige Kunden im Privatkundengeschäft
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