Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei gehört das Bank- und Kapitalmarktrecht mit folgenden Bereichen:

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen,
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  • Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft,
  • sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft,  Finanzkommissionsgeschäft,  Depotgeschäft,  Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  • Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  • Bezüge zum Factoring/Leasing, Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte, das Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der  europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Rechtsanwaltskammer hat Dr. Fichtner die Fachanwaltsbezeichnung im Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung setzt neben einer mindestens dreijährigen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in den betreffenden Rechtsgebieten voraus.

Der Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse wird durch die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Fachanwaltskurs mit drei bestandenen Leistungskontrollen in Form von fünfstündigen Klausuren erbracht.

Der Nachweis der praktischen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht setzt voraus, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung mindestens 60 Fälle aus diesen Rechtsgebieten, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren, anwaltlich bearbeitet wurden. Die  Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14l Nr. 1 bis 9 Fachanwaltsordnung beziehen, dabei müssen auf jeden dieser drei Bereiche wiederum mindestens fünf Fälle entfallen.

Die Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung setzt nach deren Verleihung zudem den Nachweis der laufenden Fortbildung in den gegenständlichen Rechtsgebieten von jährlich mindestens 15 Seminarstunden oder den Nachweis der Veröffentlichung von Beiträgen in Fachzeitschriften voraus.

Wissenschaftliche Publikationen zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Auswahl):
  • Zur unmittelbaren Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH gegenüber deren Gläubiger wegen Nichteinzahlung von Sicherheitseinbehalten auf ein Sperrkonto - Urteilsanmerkung zu LG Osnabrück v. 16.10.2015 (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2016, 113)
  • Die Anfechtung mittelbarer Zahlungen als unentgeltliche Leistungen in der Konzerninsolvenz (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht KSzW 2012, 278)
  • BGH schränkt Lastschriftwiderruf in der Insolvenz des Bankkunden weiter ein (Finance Newsletter 6/2012)
  • Kreditabwicklung - Deutsche und englische Gerichte setzen Insolvenztourismus und forum shopping Schranken (Finance Newsletter 1/2012)

Vorträge und Seminare zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Auswahl):
  • Umgang mit säumigen Schuldnern
  • Insolvenzrecht im Umbruch - ESUG, HBeglG, KredReorgG
  • Debt-Equitiy-Swaps unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung – ESUG
  • Insolvenzrecht in der Bankenpraxis
  • Masseanreicherung zu Lasten der Bank
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken bei Problemengagements
  • Säumige Kunden im Privatkundengeschäft
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