Zu den Tätigkeitsbereichen der Kanzlei gehören das Zivil- und Zivilprozessrecht mit folgenden Schwerpunkten.
Materielles Zivilrecht und Privatrecht
Bürgerliches Recht (BGB),
Vertrags- und Haftungsrecht,
Allgemeines Schuldrecht, insbesondere Leistungsverpflichtungen, Verzug, Allgemeine Geschäftsbedingungen, vertragliche Schuldverhältnisse, Fernabsatz und elektronischer Geschäftsverkehr, Anpassung und Beendigung von Verträgen, Leistungsbestimmungsrechte, gegenseitige Verträge, Rücktritt und Widerruf von Verträgen, Erlöschen von Verträgen, Hinterlegung, Übertragung von Forderungen, Schuldübernahme, Aufrechnung, Zurückbehaltungs- und Sicherungsrechte, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern,
Besonderes Schuldrecht, insbesondere Kaufrecht einschließlich besondere Arten des Kaufs, Tausch, Darlehen, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge, Schenkung, Miet- und Pachtvertragsrecht, Leihe, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Auftrag, Geschäftsbesorgung und Zahlungsdienste, Bürgschaftsrecht, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse,
gesetzliche Schuldverhältnisse, insbesondere Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Recht der unerlaubten Handlung,
Sachenrecht, Eigentums- und Besitzrechte, insbesondere Rechte an bewegliche Sachen, Rechte an Grundstücken, Erwerb und Veräußerung von Eigentum, Ansprüche aus Eigentum, Miteigentum, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Reallasten, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Pfandrechte,
Erbrecht, insbesondere Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasshaftung.
Zivilprozessrecht
Prozessführung vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auf Kläger- und Beklagtenseite,
Streitgenossenschaften, Beteiligung Dritter an Prozessen, Nebeninterventionen,
Wissenschaftliche Publikationen zum Zivil- und Zivilprozessrecht (Auswahl):
Zum Gesamtschuldnerinnenausgleich bei einer von der europäischen Kommission wegen eines Kartellverstoßes gegen mehrere Gesellschaften festgesetzten Geldbuße - Urteilsanmerkung zu OLG München v. 11.04.2019 (Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen ZWH 2019, 287)
Die Vollstreckung aus Titeln auf Leistung Zug um Zug nach der Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle und dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (Deutsche Gerichtsvollzieherzeitung DGVZ 2004, 1)